Wichtige Informationen

– COVID-19: Coronavirus –

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir nehmen die Entwicklungen rund um das Coronavirus (COVID-19) sehr ernst. Die Gesundheit unserer Kunden, Mitarbeiter und Partner hat für uns oberste Priorität.

In unserer Praxis legen wir schon immer höchsten Wert auf Hygiene und Sauberkeit. Alle Oberflächen, wie Liegen und Geräte werden nach Nutzung gereinigt und desinfiziert. Kunden und Mitarbeitern stehen jederzeit Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Unsere Räume sind großzügig und gut durchlüftet.

In der aktuellen Lage haben wir unsere Desinfektions- und Hygienestandards nochmals angepasst und "verschärft".

Physiotherapie-Praxen bleiben geöffnet

Bei aller Verunsicherung: Auch nach den aktuell von der Regierung beschlossenen Beschränkungen bleiben Physiotherapie-Praxen in Niedersachsen geöffnet.

Wir sind weiterhin für Sie da und Sie können Ihre Termine wie gewohnt wahrnehmen. Die Fortführung begonnener Therapien so wie auch Neuanmeldungen sind möglich. 

Nicht erlaubt sind seit dem 22.03.2020 Behandlungen ohne ärztliche Verordnung, wie Wellnessmassagen.

In einem Schreiben des niedersächsichen Gesundheitsministeriums heißt es dazu:

"Die Allgemeinverfügung der Nds. Landesregierung vom 23.03.2020 „Soziale Kontakte beschränken – anlässlich der Corona-Pandemie regelt, dass notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen sind weiterhin zulässig sind. Hierbei handelt es sich auch um die Inanspruchnahme ambulanter oder stationärer medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z.B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen medizinischer Fachberufe Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten).

 Grundsätzlich gilt: Ein Arzt sollte derzeit nur ein Rezept für eine therapeutische Behandlung ausstellen, wenn dies die gesundheitliche Situation erfordert, zum Beispiel um die Folgen eines Schlaganfalls zu minimieren. Das bedeutet, dass sich die gesundheitliche Situation durch ein vorübergehendes Aussetzen der Behandlung nicht verschlimmern sollte. Bei vorhandenen Rezepten bzw. laufenden Maßnahmen sollte der Physiotherapeut über die Notwendigkeit aufgrund seines Fachwissens selbst entscheiden, bzw. sich im Zweifelsfall noch einmal an den verordnenden Arzt werden."

Lesen Sie hier auf der Website des Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) das Schreiben des niedersächsischen Gesundheitsministeriums.

Den gesamten Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie hier einsehen.

Hier noch ein Hinweis: Auf Händeschütteln und Umarmungen bitten wir in der nächsten Zeit abzusehen.

Wenn Sie sich unwohl oder krank fühlen, sagen Sie Ihren Termin bitte vorsorglich ab.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!